Im sich ständig ändernden Kontext von Covid-19 haben wir unsere Stornierungs- und Umbuchungssrichtlinien geändert, um Ihnen mehr Flexibilität für Ihre Reisepläne zu bieten.
Wenn es Reisebeschränkungen gibt, die das Reisen unmöglich machen, wie:
- geschlossene Grenzen oder Einschränkung der nicht wesentlichen Reisen
- eine Ausgangssperre oder Einschränkungen der innerfranzösischen Reisen
- Die administrative Sperre der Hotels
wird Ihre Reise storniert oder kostenlos verschoben.
Im Falle einer Stornierung wird der Gesamtbetrag der Buchung ohne Versicherungsprämie erstattet. Wenn Sie die Reise verschieben möchten, wird die Anzahlung einbehalten und vom Betrag der späteren
Buchung abgezogen. Die Schließung von Restaurants und / oder ein eingeschränkter Zugang zu touristischen Sehenswürdigkeiten gilt nicht als kostenloser Stornierung oder Umbuchungsgrund.
Le Vélo Voyageur wird zusammen mit Ihren Hotelpartner alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um Mahlzeiten bereitzustellen (Vorbuchung, Lieferung, Essenstabletts). Sie werden rechtzeitig informiert,
wenn Mahlzeiten oder Besichtigung im Voraus geplant und gebucht werden müssen.
Wenn Sie für Covid-19 vor Ihrer Abreise positiv getestet werden oder vor Abreise unter Quarantäne gestellt werden, gelten die allgemeinen Stornierungs- und Umbuchungssrichtlinien. Die
Stornierungskosten können jedoch von Ihrer Reiseversicherung übernommen werden.
Stellen Sie sicher, dass Sie eine Reiseversicherung haben und überprüfen Sie, ob diese Covid-19 abdeckt.
Einwohner der Europäischen Union, der Schweiz, des Liechtensteins und Norwegens können bei der Buchung ihrer Reise auf unserer Website eine Versicherung abschließen.